Omnia immunda immundis

2019-09-20 17.17.37

Das hier vorgestellte Forschungsprojekt wurde von einem projektinternen Konflikt überschattet, der Ende 2017 durch von einer Projektmitarbeiterin vorgetragene, den Projektleiter thematisierende persönliche Empfindungen und Wahrnehmungen sowohl privater als auch beruflicher Natur entstand.

Erst nach jahrelangen internen und externen Schlichtungs- und Mediationsverfahren konnte durch das rechtskräftige Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien von November 2022 aufgeklärt werden, dass

  • der Projektleiter “weder Zeit noch Kosten noch Mühen scheute, um diesen Konflikt aus der Welt zu schaffen” (17 Cga 21/21 p, S. 15)
  • “kein bestimmtes Verhalten des Projektleiters als das den Konflikt auslösende Verhalten geschildert werden konnte” (17 Cga 21/21 p, S. 21)
  • der Projektleiter kein als “Mobbing, Belästigung oder Diskriminierung” zu wertendes Verhalten gesetzt hat (17 Cga 21/21 p, S. 20, 23).